Der Erwerb der benannten Immobilie ist nur im Wege des Mitbietens in der Zwangsversteigerung möglich. Bei dem in den Objektdaten (oben) als Kaufpreis bezeichneten Betrag handelt es sich wegen des Zwangsversteigerungsverfahrens tatsächlich um den Zuschlagswert (und nicht um einen Kaufpreis). Zu welchem Wert tatsächlich ein Zuschlag ergehen wird, ist derzeit ungewiss. Die Grundschuldgläubigerin hat zunächst unverbindlich erklärt, dass sie ab einem Gebot in Höhe des genannten, möglichen Zuschlagswertes den Zuschlag erteilen lassen würde. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um tatsächlich den Zuschlag zu erhalten, teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
Alle Angaben in diesem Exposé (Objektbeschreibung, Abmessungen, Preisangaben etc.) beruhen auf Angaben des Verkäufers (oder eines Dritten). Die DKB Grund GmbH überprüfte diese Angaben lediglich auf Plausibilität und übernimmt hierfür keine weitergehende Haftung.
Die DKB Grund haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die DKB Grund nur bei Verletzung wesentlicher Rechte und Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Maklervertrages ergeben; in diesem Fall ist die Haftung der DKB Grund auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Garantie übernommen wurde. Soweit die Schadensersatzhaftung der DKB Grund gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für eine persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter.